Die GGL veröffentlicht FAQ zu Gesellschaftswetten und Prognosemärkten
Avery Keller · Aug 25, 2026

Die GGL veröffentlicht FAQ zu Gesellschaftswetten und Prognosemärkten

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat auf ihrer Website einen neuen FAQ-Bereich eingestellt der den rechtlichen Status von Gesellschaftswetten und Prognosemärkten präzisiert und dabei feststellt dass solche Angebote nach geltendem deutschem Recht nicht lizenzfähig sind was die Teilnahme aus Deutschland unzulässig macht. Die Aktualisierung erfolgte um die Öffentlichkeit zu informieren und regulatorische Grenzen zu unterstreichen während die Aufsicht über den Glücksspielmarkt weitergeführt wird.
Rechtliche Einordnung der Angebote
Die Behörde erläutert in den FAQ dass Gesellschaftswetten und Prognosemärkte nicht unter die bestehenden Lizenzkategorien des Glücksspielstaatsvertrags fallen und folglich keine Erlaubnis erteilt werden kann. Anbieter die solche Formate anbieten stehen damit vor der Situation dass ihre Plattformen aus Sicht der deutschen Regulierung nicht genehmigungsfähig sind und Nutzer aus Deutschland keinen legalen Zugang erhalten. Die Klarstellung bezieht sich auf aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und dient der Vermeidung von Missverständnissen bei potenziellen Teilnehmern.
Hintergründe der regulatorischen Entscheidung
Der Staatsvertrag von 2021 legt die Grundlagen für die Lizenzvergabe im Online-Glücksspiel fest und definiert zugelassene Spielformen wobei Gesellschaftswetten und Prognosemärkte nicht explizit berücksichtigt wurden. Die GGL nutzt den FAQ-Bereich um diese Lücke zu schließen und stellt fest dass eine Lizenzierung derzeit nicht möglich ist. Dadurch wird sichergestellt dass nur Angebote mit gültiger Erlaubnis betrieben werden dürfen während unzulässige Formate ausgeschlossen bleiben.
Auswirkungen auf Anbieter und Nutzer
Anbieter die bisher Gesellschaftswetten oder Prognosemärkte angeboten haben müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen weil eine Lizenzierung ausgeschlossen ist und die Teilnahme aus Deutschland untersagt bleibt. Nutzer erfahren durch die FAQ dass sie an solchen Plattformen nicht teilnehmen dürfen und dass entsprechende Angebote nicht legal zugänglich sind. Die Behörde verweist dabei auf ihre Website wo detaillierte Informationen zur Verfügung stehen und verlinkt den entsprechenden Neuer FAQ-Bereich klärt auf: Gesellschaftswetten sind in Deutschland nicht erlaubnisfähig.

Die Veröffentlichung erfolgt zu einem Zeitpunkt an dem die Aufsichtsbehörde ihre Informationsarbeit intensiviert und stellt sicher dass alle Beteiligten über die geltenden Regeln informiert sind. Beobachter merken an dass die FAQ-Sektion bestehende Unsicherheiten reduziert und gleichzeitig die Durchsetzung der Vorschriften unterstützt indem klare Aussagen getroffen werden.
Kommunikationsstrategie der Behörde
Mit dem neuen FAQ-Bereich verfolgt die GGL das Ziel die Öffentlichkeit direkt anzusprechen und Missverständnisse zu vermeiden die durch unklare rechtliche Lage entstehen könnten. Die Darstellung bleibt sachlich und listet die wesentlichen Punkte auf ohne zusätzliche Interpretationen vorzunehmen. Dadurch wird ein einheitlicher Informationsstand geschaffen der für Anbieter Spieler und weitere Stakeholder gleichermaßen relevant ist.
Schlussfolgerung
Die Aktualisierung der Website durch die GGL liefert eine verbindliche Einordnung von Gesellschaftswetten und Prognosemärkten und bestätigt deren fehlende Lizenzfähigkeit unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen. Die Maßnahme trägt dazu bei regulatorische Grenzen zu verdeutlichen und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern während alle relevanten Informationen über die offizielle Seite zugänglich bleiben.